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Oslo Breivik : Die Sache mit den Gutachte(r)n


Etwas, was mich seit Jahren stört, ist die Tatsache, dass auch Gerichte die Tendenz haben, die Beurteilung der Persönlichkeit eines Täters nach einer schlimmen Tat auszulagern und den Befund anschliessend in das Gerichtsurteil einfliessen zu lassen.

Es sind also zwei Instanzen, welche letztlich verantwortlich dafür sind, ob ein Mörder für diese Tat durch die Justiz zur Verantwortung gezogen wird, oder aber, ob die eigentlich vorgesehene Strafe nur zum Teil abgesessen und dann in eine Therapie umgewandelt wird.

Was in der Theorie logisch klingt, erscheint in der Praxis immer wieder problematisch. Einerseits gibt es eine lange Reihe von Fehlbeurteilungen in der Persönlichkeit der Täter, respektive bezüglich Therapiefortschritt. Dies führt dann zu oft noch schlimmeren Wiederholungstaten, was natürlich in der Öffentlichkeit für Entrüstung sorgt.

Derselbe Täter, zwei Gutachten, zwei verschiedene Ergebnisse Und nun?


Eindrücklich lässt sich diese Problematik derzeit am Falle Breivik verfolgen. Ein erstes Gutachten kommt zum Schluss, der Mann sei nicht zurechnungsfähig. Angesichts der präzisen Planung und Durchführung dieser schrecklichen Tat von Oslo war klar, dass ein Aufschrei durch die Reihen der Betroffenen, der gesamten Bevölkerung ging.

Das Gericht selbst hat ein weiteres Gutachten eingefordert, in welchem die Fachleute zum Ergebnis kommen, dass der Täter voll zurechnungsfähig sei. Es steht also 1:1. Brauchen wir jetzt einen Entscheidungssatz, DAS alles entscheidende Gutachten?

Es ist nicht ausgeschlossen, dass es dazu kommen wird und natürlich tauchen jetzt grundsätzliche Fragen auf: Wenn Gutachten 1 richtig sein sollte, was ist mit Gutachten 2 oder umgekehrt? Ist die Messbreite bei Gutachten derart gross, dass man zu solch unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann? Sind solche Gutachten überhaupt wissenschaftlich fundiert und gibt es Werte bezüglich deren Richtigkeit?

Falls ja: Was ist eigentlich mit den tausenden von Gerichtsurteilen bei Kapitalverbrechen, denen nur ein Gutachten zu Grunde liegt. Wäre ein anderer Gutachter zu einem anders lautenden Ergebnis gekommen? Sitzt der Betroffene seine Strafe also zu Recht in der Haft ab, oder kann er unrechtmässig von Haftverkürzung und Therapievollzug profitieren?

Gibt es Auftragsgutachten?

Das ist ein ganz heikler Punkt, der irgendwie tabuisiert wird. Die Verteidigung eines Kapitalverbrechers gibt ein Gutachten in Auftrag, da sie der Meinung ist, ihr Mandant weise eine Persönlichkeitsstörung auf. Mir sind nur wenige Gutachten bekannt, in denen dies nicht bestätigt wird... Die Staatsanwalt hält dagegen und verlangt ihrerseits ein Gutachten. In den meisten Fällen wird auch diese Meinung bestätigt. Anschliessend wird geurteilt... Dies geschieht auf der Basis eines entlastenden und eines belastenden Gutachtens... Weshalb also der ganze Zirkus? Kann man sagen: „Ich brauche ein positives oder negatives Gutachten auf Bestellung?“ Beinahe scheint es so und dies wirft ein schräges Licht auf die Gutachterzunft.

Der Fall Breivik wird uns das alles anschaulich zeigen.

Irgendwie ist mir übel....

Kommentare

  1. Ich weiss nicht, warum Breivik überall verteufelt wird.
    Immerhin hat er die zweithöchste Stufe erreicht, die überhaupt ein Mensch (H. sapiens) erreichen kann: ein perfektes Raubtier mit perfekter “hypersozialer” bzw. “ultrasozialer” “Intelligenz” (Michael Tomasello, Leipziger Primatenforscher) und ein Technologie-Freak dazu.
    Auch Hitler war der “zweithöchste” Mensch, den es gibt (ausgestattet mit einer perfekten sozialen Intelligenz, von Michael Tomasello “theory of mind” genannt).
    Der höchste Mensch allerdings ist der selbstironische Hofnarr — der leider um 1700 n. Chr. ausgestorben ist (Otto Waalkes ist noch knapp auf diesem Level, zum guten Glück).
    Im übrigen ist auch klar, warum Breivik geweint hat — wenn Du einem Mann das Spielzeug wegnimmst, dann weint er eben. Er weinte ja, als er seinen Film von sich mit Waffen sah…

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