Etwas, was mich seit Jahren stört, ist
die Tatsache, dass auch Gerichte die Tendenz haben, die Beurteilung
der Persönlichkeit eines Täters nach einer schlimmen Tat
auszulagern und den Befund anschliessend in das Gerichtsurteil
einfliessen zu lassen.
Es sind also zwei Instanzen, welche
letztlich verantwortlich dafür sind, ob ein Mörder für diese Tat
durch die Justiz zur Verantwortung gezogen wird, oder aber, ob die
eigentlich vorgesehene Strafe nur zum Teil abgesessen und dann in
eine Therapie umgewandelt wird.
Was in der Theorie logisch klingt,
erscheint in der Praxis immer wieder problematisch. Einerseits gibt
es eine lange Reihe von Fehlbeurteilungen in der Persönlichkeit der
Täter, respektive bezüglich Therapiefortschritt. Dies führt dann
zu oft noch schlimmeren Wiederholungstaten, was natürlich in der
Öffentlichkeit für Entrüstung sorgt.
Derselbe Täter, zwei Gutachten,
zwei verschiedene Ergebnisse Und nun?



