Darüber wird viel spekuliert. Klage in Deutschland, Klage in den USA, wobei offensichtlich ist, dass sich bisher das İnteresse der Betroffenen in Grenzen haelt.
Experten stellen sich auf den Standpunkt, es sei eh unwahrscheinlich, dass eine Klage auf Grund der Verjaehrungsfristen zugelassen werde. Das scheint tatsaechlich so zu sein.
Zu überlegen ist jedoch ein anderer Aspekt.
Die Art und Weise, wie mit dem Wissen um diese Übergriffe von Seiten des Ordens bis heute umgegangen wird, ist sehr fragwürdig. Grundsaetzlich war es dieses Verhalten, welches Verjaehrung überhaupt erst möglich gemacht hat, möglicherweise weiteres Unrecht, weitere Übergriffe erst möglich gemacht hat.
Worauf ich hinaus will? Sollten Faelle der letzten 15 Jahre auftauchen, bei denen dem Orden derselbe "verschwiegene" Umgang nachgewiesen werden kann, dann dürften diesen Klagen Erfolg beschieden sein.
Ganz anders die Lage in Sachen Aerzte für die 3.Welt
Sollte die Jesuitengemeinschaft den Vorstand der Aerzte für die 3. Welt tatsaechlich nicht formell über die Probleme ihres Geschaeftsführers informiert haben, dann hat sie mit diesem Verhalten den Aerzten für die 3. Welt enormen Schaden zugeführt. Hier kann meiner Meinung nach rechtlich vorgegangen werden und es ist zu hoffen, dass der Vorstand dies auch machen wird.
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