MSH: Die Märchenstunde rund um die Gelbe Tonne - nur noch peinlich. 2/2

In Sachen Gelbe Tonne dachte man letzte Woche, schlimmer geht es nicht – doch die aktuelle Entwicklung im Landkreis Mansfeld-Südharz (MSH) setzt dem Ganzen die Krone auf. Laut einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) vom 07.03.2026 bleibt bei der Entsorgung von Leichtverpackungen ab April eine zentrale Frage offen: 

Wohin mit dem überschüssigen Müll?

Die Antwort der Entsorger: Man solle den Abfall eben selbst zum Wertstoffhof bringen. Ein Fazit, das fassungslos macht: Wir bezahlen für eine Dienstleistung, die nicht mehr vollständig erbracht wird.

Die Antwort des Landkreises:
MZ vom 07.03.2026


Das Grundproblem: Bezahlt, aber nicht abgeholt

Jede Verpackung, die wir kaufen, enthält bereits eine Entsorgungsgebühr für das „Duale System“. Damit besteht ein rechtlicher Anspruch auf die Abfuhr – egal, ob ein Haushalt 100 oder 400 Liter produziert. Dass man nun versucht, die Kapazitäten auf 120 Liter pro Monat zu begrenzen, riecht stark nach Gewinnoptimierung auf dem Rücken der Bürger. 

Warum das Modell MSH in der Kritik steht:

  • Fehlende Vergleichswerte: In ganz Sachsen-Anhalt gibt es kein vergleichbares Konzept. Die Landkreise nutzen entweder 240-Liter-Tonnen oder eine zweiwöchentliche Abholung.
  • Wo befinden sich bundesweit Landkreise, die das Modell 120 l-Tonne/monatlich entleert seit Jahren anwenden?
  • Ignoranz der Lebensrealität: Die starre 120-Liter-Regel trifft Haushalte mit besonderem Bedarf hart:
  • Senioren, die für Angehörige kochen.
  • Haushalte mit mehreren Haustieren (Futterdosen/-beutel).
  • Personen mit verpackungsintensiven Hobbys.
Noch ein Schmankerl.
Abfallwirtschaft MSH

Hygienisches Risiko:
Die Forderung nach einer „losen Einfüllung“ ist bei monatlicher Leerung im Sommer eine Zumutung. Trotz „löffelreiner“ Entleerung drohen Geruchsbildung und Madenbefall. Wer trägt hier die gesundheitliche Verantwortung? WER reinigt diese Gelben Tonnen? 

Offene rechtliche Fragen

Folgende Punkte sind eigentlich Juristenfutter:
  • Dürfen Entsorger und Kreistag die Abholvolumen  künstlich verknappen, obwohl die Entsorgung bereits beim Kauf der Ware bezahlt wurde?
  • Sind Duales System/Kreistage nicht verpflichtet, neben der eigentlichen Norm-Vorschrift  Alternativen  (Tonnengrößen, Abfuhrtakt) bereitzuhalten, wenn sich herausstellt, dass Handlungsbedarf besteht?
  • Ist es zulässig, die Tonnen-Größe ausschließlich an der Personenanzahl/Haushalt festzumachen, besondere Lebensumstände, Haustiere usw. auszublenden?
  • Welche Folgen hat es für die Bürger, wenn sie Mehrmengen in Säcken neben die Tonne stellen müssen, weil der Platz darin nicht ausreicht? Falls Folgen: Auf welcher Rechtsgrundlage?
Fazit: Hier wird eine bezahlte Dienstleistung verweigert. Wer sich rechtlich gegen diese „Müll-Willkür“ wehrt, könnte einen wichtigen Präzedenzfall schaffen.

Petition teilen und unterschreiben

Offiziell soll diese Regelung 2026 - Ende 2028 gelten und dann durch eine neue Vereinbarung ersetzt werden. Dagegen wehrt sich Carina Fracke mit folgender Petition.




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