| Screenshot MZ 2017, bis heute hat sich an dieser Situation nichts geändert. |
Offensichtlich gibt es zu hinterfragende Normen. Beispiel Hettstedt
Das touristische Leitsystem, welches gegenwärtig in Mansfeld-Südharz für 1,4 Millionen installiert wird, sorgte im Stadtrat Hettstedt nämlich für Diskussionen. Im Vertrag war festgelegt, dass für die nachfolgende Wartung/Unterhalt der Beschilderungen die Stadt zuständig sein. Ratsmitglieder monierten, dass dies im Zuge von vorläufiger Haushaltsführung gar nicht möglich sei und die Kommunalaufsicht einschreiten würde.
Um Klarheit zu schaffen, wurde die Kommunalaufsicht kontaktiert. Schriftlich wurde bestätigt, dass derartige Ausgaben im "Gemeinwohlinteresse" lägen und auch in vorläufiger Haushaltsführung genehmigt würden.
Das Gemeinwohlinteresse... Zweierlei Maß?
Demnach gesteht man der neuartigen Beschilderung ein Gemeinwohlinteresse zu, was man beispielsweise mit touristischem Mehrwert durchaus begründen kann. Es ist also vertretbar, allfällige Folgekosten unbeanstandet aus der Haushaltskasse zu begleichen.
Dem schließt sich nun aber eine andere Frage an: Kommunen und Städte schließen mit Sozialträgern und Vereinen Betriebs- / Nutzungsverträge für Jugendarbeit, Familienzentren, Beratungsstellen etc. ab. Vielfach handelt es sich um professionelle Arbeit, welche da geleistet wird, entsprechend also Personal angestellt wird. Ganz offensichtlich wird damit ein zentrales "Gemeinwohlinteresse" abgedeckt, werden doch diese Zentren wissenschaftlich als klare Haltefaktoren und tragende Säulen von Gemeinwesen bezeichnet, vielfach auch mit wichtigen Funktionen im Bereich Prävention.
Wenn nun ein Träger auf Grund ausbleibender Zuschüsse der Stadt von 16 Angestellten 11 Personen entlassen muss, und mit den verbleibenden 5 Personen versucht, ein Notbetrieb aufrecht zu erhalten, dann kann dies nicht im Interesse des Gemeinwohls liegen, ganz im Gegenteil: Hier wird Gemeinwohlinteresse beschnitten, negiert. Eine Abwägung bezüglich Gemeinwohlinteresse eines touristischen Leitsystems oder einer funktionierenden Jugend- und Schulsozialarbeit sollte keine weiteren Fragen offen lassen. Oder doch?
Dieselbe Situation spielt sich im Bereich Schulsozialarbeit ab. Vielfach sind es Kommunen, welche da mit einem Kostenanteil von 20% beteiligt sind (weitere 20% vom Land und 60% von der EU..). Auch DAS ist als freiwillige Leistung definiert, womit das Angebot Jahr für Jahr wackelt und sich Sozialarbeiter fragen, ob sie sich dieser jährlichen Hängepartie weiterhin aussetzen wollen. Wer familiär kann, orientiert sich neu um.
Wird Schulsozialarbeit verstetigt? Jugendarbeit bleibt Stiefkind.
Aktuell laufen Vorstöße aus den Oberzentren, wonach das Land den Kommunalanteil der Schulsozialarbeit zu übernehmen habe, weil gerade die finanziell klammen Gemeinden vielfach ganz besonders auf den Einsatz von Schulsozialarbeitern angewiesen seien.
Stiefkind bleibt die Jugendarbeit. Bei immer strengeren Auflagen und Vorgaben an Träger und Mitarbeiter von Jugend- und Freizeiteinrichtungen steigt natürlich das Risiko für die Träger. Während sich die Kommunen mit Checkheft-Aktionen oder in Form großzügiger Nutzungsverträge von städtischen Liegenschaften als Wohltäter der Presse präsentieren, sind es die Trägervereine, welche die gesamten Risiken einer, lediglich auf 12 Monate garantierten, Finanzierung tragen. Denn: Gerät die Kommune in die Haushaltskonsolidierung /vorläufige Haushaltsführung, stehen diese Träger voll im Regen, da eigentlich vertraglich zugesagten Zuwendungen entfallen.
Handlungsbedarf!!
Vielleicht macht man sich in der Kommunalaufsicht zu diesem Themenkomplex mal ausführlich Gedanken, denn: Es kann nicht sein, dass in diesem Feld Leistungen abgebaut werden (müssen), um sie 10 Jahre später mehrfach über die Sozialkassen, therapeutische oder Wiedereingliederungsmaßnahmen wieder auszugeben.
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