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Es werden Posts vom März, 2018 angezeigt.

Zwangsvollzug eines Urteils: Öffentliches Interesse oder öffentliche Treibjagd ?

Noch selten ist es mir so schwer gefallen, im Projektörchen  ein aktuelles Ereignis zu kommentieren, denn es geht um eines der traurigsten Kapitel in der Rechtssprechung: Vollzug eines Gerichtsurteils nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreits. Dass ich es trotzdem mache, hat einen  persönlichen Hintergrund. Während 6 Jahren haben meine Frau und ich in die Abgründe elterlicher Zwistigkeiten zum Thema Sorgerechts- Aufenthaltsstreit  bis in die letzte Instanz gesehen . Wir haben in unserem Hause Kinder betreut, welche durch gerichtlich angeordneten temporären oder dauerhaften Obhutsentzug zwangsweise oder im günstigeren Falle mit Einverständnis der Eltern und entsprechend "weichem" Übergang  bei uns lebten. Dies so lange, bis sich die Streithähne geeinigt hatten, oder eben eine dauerhafte, stabile Fremdplatzierung und  ein geordneter Wechsel ins neue Lebensumfeld stattfinden konnte. Wir haben auch den Gefühlszustand der Jugendrichter, der Mitarbeiter der Jugendämter und d