Etwas, was mich seit Jahren stört, ist die Tatsache, dass auch Gerichte die Tendenz haben, die Beurteilung der Persönlichkeit eines Täters nach einer schlimmen Tat auszulagern und den Befund anschliessend in das Gerichtsurteil einfliessen zu lassen. Es sind also zwei Instanzen, welche letztlich verantwortlich dafür sind, ob ein Mörder für diese Tat durch die Justiz zur Verantwortung gezogen wird, oder aber, ob die eigentlich vorgesehene Strafe nur zum Teil abgesessen und dann in eine Therapie umgewandelt wird. Was in der Theorie logisch klingt, erscheint in der Praxis immer wieder problematisch. Einerseits gibt es eine lange Reihe von Fehlbeurteilungen in der Persönlichkeit der Täter, respektive bezüglich Therapiefortschritt. Dies führt dann zu oft noch schlimmeren Wiederholungstaten, was natürlich in der Öffentlichkeit für Entrüstung sorgt. Derselbe Täter, zwei Gutachten, zwei verschiedene Ergebnisse Und nun?
angedacht, mitgedacht, manchmal etwas laenger ausgeleuchtet