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Attentäter von Oslo: Wie weit dürfen Anwälte gehen?


Die Anwälte des Spinners Breivik haben heute - ein halbes Jahr vor Prozessbeginn - ihre Verteidigungsstrategie bekannt gegeben:

  • Breivik habe bei seinem Amoklauf "nur" Jugendliche getötet und Kinder verschont
  • Die Sicherheitsvorkehrungen im Osloer Regierungsviertel seien large gewesen und hätten es Breivik leicht gemacht, seine Bombe zur Explosion zu bringen.
  • Breivik habe sich ohne Widerwehr gestellt und sei geständig.
Aus diesen Gründen plädiere man auf "mildernde Umstände".

Das ist doch eine geniale Argumentation und ich überlege, ob wohl die Strafgesetzbücher umgeschrieben werden müssen. z.B.
  • Müssen künftig Angehörige von Ermordeten nachweisen, dass alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Hinderung des Täters an seinem Vorhaben ergriffen worden sind?
  • Sind die Terroristen vom 11.9. also gar nicht schuldig, sondern diejenigen, die es ihnen möglich gemacht haben, in ein Flugzeug einzusteigen und dieses in die Hochhäuser zu lenken?
  • Müssen Morde strafgesetzlich neu beurteilt werden? Kindermord/Jugendmord/Erwachsenenmord?
  • Müssen also künftig auch Unbeteiligte beweisen, dass sie einen Täter (welchen sie als solchen nicht erkennen konnten) gehindert haben, sein Verbrechen auszuführen, ansonsten dieser "mildernde Umstände" kriegt?
Derzeit wird ja der Täter im Auftrage der Staatsanwaltschaft auf seinen geistigen Zustand untersucht. Vielleicht müssten auch die Anwälte in den Genuss dieser Begutachtung kommen.

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