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Türkei Artenschutz: Am Beispiel Anamur (3)


Um das Thema Schutz von Meeresschildkrötenstränden nachvollziehen zu können, muss man Einiges über die Lebensgewohnheiten dieser Tiere kennen, weswegen ich hier einige wichtige Besonderheiten aufführen möchte. Wer sich für mehr Infos interessiert, wird hier fündig:
  1. In langen Zeiträumen denken
    Meeresschildkröten brauchen rund 20 Jahre, um geschlechtsreif zu werden. Erst dann kehren die weiblichen Tiere an den Ort zurück, an welchem sie damals geschlüpft sind. Es ist also ausserordentlich wichtig, für die Unversehrtheit der Legestrände zu sorgen, wenn man den Bestand der Meeresschildkröten langfristig sichern will.
  1. Lärm und Licht gefährden Bestand
    Die Meeresschildkröten benützen die Nacht, um an die Strände zu kommen und ihre Gelege zu bauen. Dabei sind sie äusserst vor- und weitsichtig. Lärm, Menschen oder Tiere am Strand veranlassen sie zur sofortigen Umkehr ins Meer. Licht überflutete Strände werden nicht mehr zur Eiablage verwendet, denn sie Tiere scheinen instinktiv zu wissen, dass diese Licht den jungen Karettschildkröten zum Verhängnis werden wird. Sie orientieren sich nämlich am Mondlicht, um vom Gelege ins Meer zu kommen. Sind nun andere Lichtquellen vorhanden, bewegen sie sich in die falsche Richtung und vertrocknen innerhalb von 24 Stunden elendiglich, weil sie Land einwärts gekrabbelt sind.
  1. Von 1000 Jungtieren wird ein Weibchen nach 20 Jahren an den Strand zurückkehren
    In einem Gelege finden sich üblicherweise 60 – 100 Eier. Man müsste also annehmen, dass bei gutem Schutze eine wahre Bevölkerungsexplosion dieser Tierart stattfinden müsste. Dem ist nicht so: Fressfeinde während der ersten Lebenswochen, später Fischernetze, Schleppfischerei, im Meer treibender Müll (vor allem Plastiktüten!), in Ufernähe daherpreschende Motorboote,  reduzieren den Bestand der Tiere extrem. Wissenschaftler gehen davon aus, dass von 1000 geschlüpften Meeresschildkröten nach rund 20 Jahren 1 weibliches Tier zur Eiablage an den Strand zurückkehren wird.

    Internationale Schutzrichtlinien, auch die Türkei hat unterzeichnet
Um die Bestände der verschiedenen Meeresschildkrötenarten zu sichern, gibt es inzwischen internationale Schutzabkommen und -richtlinien. Im Wesentlichen sollten folgende Punkte beachtet werden:
    Legestrände stehen unter Schutz und dürfen weder verändert (Sandklau) noch dauerhaft mit Liegebetten, Sonnenschirmen, Buffets etc. belegt werden.
    Ab 22 Uhr bis morgens um 6 Uhr sollten die Strände für keinerlei Aktivitäten genutzt werden.
Strand nahe Beleuchtungen sind während der Legezeit und insbesondere während der Schlüpfphase von Mitte Juli bis anfangs Oktober von 22 Uhr bis zum Tagesanbruch auszuschalten.

Gelege werden erfasst und mit Schutzkäfigen versehen.

In der Türkei wird die Umsetzung dieser Massnahmen den Gemeinden und Landräten aufgetragen.

Artenschutz ist weit mehr als Käfige setzen
Diese Punkte zeigen auf, dass es nicht reicht, auf vermutete Gelege Käfige zu setzen und damit zum Ausdruck zu bringen:“Schaut wir schützen Meeresschildkröten.“ Leider wird jedoch genau diese Äusserlichkeit immer wieder als Beweis für praktizierten Artenschutz herangezogen.

Niemand fragt nach den tausenden von Hatchlingen (frisch geschlüpfte Schildkröten), welche, durch Lichtquellen angelockt, nicht zum Meere hin, sondern landeinwärts loskrabbeln, dort auf Strassen überfahren werden, oder im laufe des folgenden Tages austrocknen und sterben.

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