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Ländlicher Raum: Gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise stoppt einäugige Sparmaßnahmen

Im Grunde genommen geht es in diesem Beitrag um einen Sachverhalt, den jeder Hausbesitzer kennt. Um ein Entscheidungsprozedere, welches für jeden Unternehmer  Erfolg garantieren und Risiken mindern soll: Das Abwägen, das Vergleichen und das Auswählen von wirtschaftlich effizienten Neuanschaffungen. Dabei werden verschiedene Angebote oder Produkte auf ihre Vor- und Nachteile, zu erwartende Lebensdauer, Folgekosten und Auswirkungen oder notwendige Änderungen im gesamten Betriebsablauf analysiert und die Ergebnisse verglichen.

Ein gründlicher Vergleich kann zum Ergebnis führen, dass eine vermeintlich preiswerte Produktionsanlage den Betrieb gesamtwirtschaftlich teurer zu stehen kommt, als ein Produkt, welches im Anschaffungspreis 30% teurer ist, jedoch bedeutend effizienter einsetzbar ist.

In wievielen Bundesländern wurden in den vergangenen 10 Jahren Verwaltungs- Kreis- Kommunalgebiets- und Schulreformen durchgeführt? Wo überall sind sie aktuell angedacht? Welches sind die Argumente? Effizienzsteigerung, Personal- und Kostenersparnis. Als Argumentarium dienen heute: Demografischer Wandel, Flächenvergleiche der Kommunen mit anderen Bundesländern, Beamte/1000 Einwohner usw. Verschiedene vergleichende Untersuchungen belegen, dass bisher keine dieser Reformen eine signifikante Personalkostenersparnis generierte, dass die Verwaltungseffizienz keineswegs gestiegen ist, sich vielfach Entscheidungsprozedere verkompliziert und verlangsamt haben. Trotzdem wird weiter in Richtung größer reformiert. 

Gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise setzt Grenzen!

Was für Planer mit eindimensionaler Rechnerei sinnvoll erscheinen mag, stösst in der Praxis klar an die Grenzen der Sinnhaftigkeit. Gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise zeigt dies schonungslos auf. Hier müssen nämlich die Folgen dieser eindimensionalen Planung dargestellt werden. Oft verwandelt sich das vermeintliche Sparpotential in einen volkswirtschaftlichen Schaden, der weit höher liegt, als die erreichte Ersparnis.

Beispiel Kreisgebietsreform Sachsen-Anhalt 2007: Landkreis Mansfeld-Südharz 141400 Einwohner, Fläche 1448,84 km², 98 Einw./km2

  • Kfz-Zulassung, Adress-Änderungen. Im Zuge von Effizienzsteigerung Entscheid für einen Standort für den gesamten Landkreis in Sangerhausen. Mit ÖV aus dem Landkreis ganz schlecht zu erreichen, kein eigener Parkplatz, Anfahrt bis zu 50 Kilometer ein Weg, Wartezeit locker 1 Stunde bis 90 Minuten. Fazit: Fahrkosten für 100 km Strecke, Fahrzeit, zusammen mit Wartezeit ein Zeitaufwand von mindestens 3 Stunden, mit Öffentlichem Verkehr kann man da weitere 90 Minuten dazuzählen. Wie teuer ist das alles? Multipliziert mit 80 bis 100 Kunden/Tag? Klar, das interessiert niemanden aus der Verwaltung. Tatsächlich jedoch wird diese  vermeintliche Verwaltungsersparnis durch einen, durch die Kunden zu erbringenden, Mehraufwand realisiert. Diese Maßnahme führt zur sinnlosen Verbrennung von Geld, Arbeitskraft, Zeit des Bürgers und damit zur Vernichtung von Wirtschaftsproduktivität.
Mansfeld-Südharz ist ein vergleichsweise kleiner Landkreis des Landes Sachsen-Anhalt. Trotzdem der Hinweis: In der Schweiz sind 16 Kantone (= Bundesländer ), ausgestattet mit allen Verwaltungs- und Ministerialbehörden, KLEINER als der Landkreis Mansfeld-Südharz. 5 davon haben deutlich weniger als 100 Einw./m2. Und ja: Mehrere dieser Kantone gelten als wirtschaftlich schwach. Trotzdem spricht niemand von Fusion dieser Gebiete, weil die Überzeugung besteht, dass wirtschaftliche Prosperität und gesellschaftliche Teilhabe nur durch ortsnahe Handlungs- und Entscheidungsstrukturen gewährleistet und verbessert werden kann.


Beispiel Schulnetzplanung, wo auch immer:


Es gibt Bildungsministerien, welche eindimensional mit der Schließung von „kleinen Schulen“ eine Personalkostenersparnis errechnen. Immer wieder waren und sind es auch Landesrechnungshöfe, welche genau dies von den Landesregierungen einfordern.

In Sachsen-Anhalt sprach das Finanzministerium (!!!) im Jahre 2012 von 450 Stellen, welche durch Schließung von rund 160 Schulen eingespart werden könnten. Eine katastrophale Fehlannahme, denn natürlich wird der Bedarf an Lehrkräften für die restlichen Schulen massiv steigen, weil dort mit den neuen Schülern Klassen neu geteilt werden müssen.

Nicht berechnet wurden in diesem Szenario folgende Faktoren:
  • Wieviel Geld muss am neuen Standort für die Bereitstellung weiteren Schulraumes bereit gestellt werden?
  • Wie hoch werden die Beförderungskosten wegen der ansteigenden Zahl von Fahrschülern für den Landkreis?
  • Wie hoch sind die Kosten für die kreiseigenen Verkehrsbetriebe, welche zusätzliche Busse anschaffen müssen, um die immer größer werdende Schülerspitze zwischen 06:30 und 8 Uhr an die Schulstandorte und von 13 – 16 Uhr von dort wieder nach Hause zu befördern?
  • Da diese Kosten nur teilweise vom Lande erstattet werden, muss sich der Landkreis die restlichen Mittel über die Kreisumlage von den Kommunen reinholen, was diesen wieder vom normalen Haushalt abgeht. Es steht also immer weniger Geld für Direktinvestitionen im Ort selbst zur Verfügung.
  • Wie wird die Hortfrage gelöst?
  • Der Verlust eines Grundschulstandortes hat einen direkten Einfluss auf die Immobilienpreise vor Ort, da die entsprechende Gemeinde an Standortqualität verliert. Für junge Familien nicht mehr attraktiv, da die nächste Schule mehr als 5km entfernt liegt. Somit sinkt auch der Steuerertrag. Schon mal mittelfristig berechnet?
  • Wie wird der Ort ohne Schule und KITA künftig von den Banken als Kreditgeber bewertet? Strukturschwach? Gibt es nur noch Kredite unter hohen Sicherheitsauflagen? Die Folgen für möglichen Zuzug, Verkauf von Leerstand?
  • Folgen für das kulturelle und soziale Leben eines Dorfes oder einer Gemeinde: Vereinsnachwuchs nur noch schwierig zu generieren; Feuerwehren brechen die Kinderfeuerwehren weg, muss man auf Professionalisierung umstellen? 
  • Überalterung führt zu sinkenden Investitionen, auch sinkender Kauf- und vor allem Investitionskraft. Daran hängen natürlich auch Arbeitsplätze. Ein solcher Eingriff hat also mittelfristig gravierende Folgen für das lokale Gewerbe.
  • Eine weitere Folge dieser Zuzugs-Bremse: Die vorhandenen Infrastrukturen sind immer schlechter ausgelastet, werden im Unterhalt/Kopf immer teurer, was auf die immer weniger vorhandene Gemeinschaft umgelegt wird. Leben auf dem Lande wird also teurer und dies bei immer schlechterer Grundversorgung.

Das alles müsste eigentlich Gegenstand einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise sein, wenn es um die Schließung von Schulstandorten geht.  Dabei stellt sich gerade bei diesem Thema sehr schnell heraus: Die gesparten 1,5 Lehrerstellen, die Betriebskostenersparnis von 30 000 € im Jahr für das Schulgebäude produzieren mittelfristig einen Bilanzverlust für die Kommune in Form eines Einbruchs von Wirtschaftsleistung, Steuerertrag, und zugleich sinkender Kaufkraft der ländlichen Bevölkerung. In der Summe  liegt das mehrfach über dem Betrag, welchen  man da einäugig einzusparen glaubte.

Was als roter Posten des Bildungsministeriums und durch Drängen der Kommunalaufsicht im Gemeindehaushalt mittels eindimensionaler Denkweise behoben werden soll, ist bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtungsweise in Wirklichkeit ein nicht zu verantwortender Struktureingriff in die Thematik Gewerbe, Kommunalentwicklung, Entwicklung des ländlichen Raumes. Negativ betroffen sind letztlich auch die Finanzministerien, welche diese fragwürdigen und spekulativen Sparprojekte auf den Weg gebracht haben.

Die „größer ist besser“ Argumentation zieht sich bei diesem Thema wie ein roter Faden durch Deutschland. Größer ist jedoch nicht besser. Österreich, die Schweiz, auch Frankreich (trotz Zentralismus) und Bundesländer wie Bayern machen es vor. Wer ländlichen Raum stabilisieren und attraktiv machen will, braucht Haltefaktoren. KITA und Grundschulen gehören dazu. Erst dann macht der Einsatz von Fördermitteln der EU für den ländlichen Raum Sinn. Andernfalls handelt es sich um reine Geldverbrennung.

Kein Einzelfall:


In der Legislatur 2011-16 betraf diese Problematik in Sachsen-Anhalt die so genannte Personalentwicklungsplanung 2012-20, welche in den Bereichen Lehrpersonal, Lehrerausbildung, pädagogisches Personal, Polizei, Kulturinstitute in einem Fiasko mit Ansage endeten.

Was damals durch das Finanzministerium als Sparpotential von über 400 Mio € alleine für Bildung angekündigt und vom Kabinett (unter Protest des Innenministers und des Bildungsministers) genehmigt wurde, lief ab 2014 unübersehbar in die Unterversorgung. Inzwischen muss noteingestellt, notausgebildet werden, denn bis über die regulären Ausbildungswege genügend Personal zur Verfügung stehen wird, dauert es zwischen drei bis 7 Jahre – sofern die Ausbildungskapazitäten wirklich hochgefahren werden.

Beim Thema Bildung stehen wir im Jahre 2018 vor einer Baugrube, deren Stützwände zusammengebrochen sind, da falsch berechnet. Notgedrungen versucht man gegen außen mit übertriebenem Aktionismus und großspurigen Ankündigungen - für die Jahre nach 2022 !! - vorzugaukeln, man habe die Situation im Griff.

Bundesweit ein Thema - Was steckt dahinter?

Die Themen Personalentwicklungs- und Raumplanungskonzepte der Landesregierungen lassen inzwischen bundesweit niemanden mehr kalt. Im Fokus steht derzeit der unübersehbare  Lehrermangel. Dazu ein Gedanke, den sich jeder einfache Bürger, jede kommunale Verwaltung macht:

Gemeinden und Landkreise werden gezwungen, auf Basis fragwürdiger regionalisierter Bevölkerungsprognosen der statistischen Ämter Schulentwicklungspläne bis 2030, bei Förderobjekten bis 2035 zu erstellen. Wer das nicht macht, hat seine „Hausaufgaben“ nicht gemacht, kriegt kein Geld. Der Weg ist ebenfalls vorgezeichnet: Gesundschrumpfen, Amputation von Lebensadern des ländlichen Raumes wie Gemeinschaftseinrichtungen, Freizeitanlagen, Jugendeinrichtungen, ortsnahe Bildung und Betreuung.
Wie kommt es nur, dass die Landesregierungen auf der anderen Seite trotz vorliegender Prognosen nicht mal in der Lage sind, den natürlichen, auf Jahrzehnte exakt berechenbaren und längst bekannten Rentenabgang von Lehrkräften und Polizisten von Jahr zu Jahr mit neuem Personal zu ersetzen?

Demografische Rendite“ - Die Zauberformel.

Gemeint ist: Bei sinkenden Einwohnerzahlen bereits prognostisch Personal-, aber auch Ausbildungskapazitäten und Infrastrukturen herunterfahren, Investitionen überprüfen, Konzentrationsprozesse räumlicher Art einleiten. Ursprünglich wurde vor allem das Thema Bildung mit diesem Begriff verknüpft, doch schwappte er auf immer mehr Sachthemen über, besonders in Planungsszenarien für den ländlichen Raum. Plötzlich gab es immer mehr Bereiche, welche für die Kommunen als "freiwillige Aufgaben" bezeichnet wurden. Wer über keinen ausgeglichenen Haushalt ausweist, darf hier keine Haushaltsmittel einsetzen.. 

Man könnte es auch krasser ausdrücken: Bildungs- und Lebensräume der Zukunft unter demografischen Negativszenarien neu definieren und den Rest abwickeln. Makaber, aber so erscheint  es.

Nur hat man sich dabei gigantisch verrechnet und dies offensichtlich auf Bundesebene, denn: Die Regie, wie dies alles in den Ländern umgesetzt wird, ist immer dieselbe. Die Länder wurden und werden vom Bunde „belohnt“, wenn sie bestimmte „Sparziele“ und Personalschlüssel einhalten. Die Landkreise und Kommunen erhalten Geld vom Lande, wenn sie „freiwillig“ zu Fusionen oder zu weiterer Zentralisierung bereit sind. 

All das wird unterfüttert mit statistischem Material der Bundes- und Landesämter, den Bürgern als alternativlos verkauft , um dann 5 Jahre später feststellen zum müssen: Hilfe, wir haben uns verrechnet! Plötzlich haben wir mehr Kinder und daran tragen die Flüchtlinge momentan lediglich 30% bei. Die Länder wiederum befinden sich mitten in DEN Umsetzungsphasen, welche noch mehr demografische Rendite erbringen sollen. Konzentration auf weniger und größer, während die Großen bereits unter Raumnot, Überlastung und Personalmangel ächzen....

Thüringen beispielsweise hat für seine geplante Kreisgebietsreform im Juli 2016 ein „Vorschaltgesetz“ mit einem Jackpot von 150 Mio € installiert, welches dann später von den Gerichten in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig bezeichnet wurde. Profitieren sollten Gemeinden und Landkreise, welche freiwillig und schnell zu Fusionen bereit sind. Man wollte Tatsachen schaffen, obwohl mehr Fragen als Antworten im Raume standen. Von oben nach unten. Das ging ins Auge. Im Dezember 2017 hat das Kabinett die Gebietsreform offiziell begraben. Der Druck von unten war zu groß geworden.

Genau so in Brandenburg: Der Versuch einer Kreisgebietsreform, vorbereitet über 6 lange Jahre, wurde im November 2017 abgeblasen. Gescheitert am Widerstand der Bevölkerung, der Kommunen, der Landkreise, welche überzeugend darlegen konnten, dass vermeintlich bessere „Verwaltungseffizienz“ mit klaren Nachteilen für die Bevölkerung verbunden wäre. Gesamtwirtschaftlich betrachtet: Unsinn.

Gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise – Ein starker Pflock!


Diese Betrachtungsweise fand also sowohl in Thüringen wie in Brandenburg von unten nach oben und gegen erbitterten Widerstand der Landesregierungen statt. Vorgetragen mit ungeheurem Aufwand in Form von Initiativen, Volksbegehren, Gutachten. Tausende von Menschen haben DAS durchgeführt, was eigentlich die Grundlage für jegliches Handeln einer Landesregierung sein sollte. Die Argumente waren letztlich so stark, dass sowohl in Thüringen wie in Brandenburg die Koalitionen eingeknickt sind. Eine Entwicklung, welche optimistisch stimmt. Die Bevölkerung, Initiativen und lokale Behörden als Korrektiv.

Das Hinterfragen solcher gravierender Entscheide lohnt sich also, wenn es um den Abbau von Infrastrukturen im ländlichen Raum geht. Auf Landes- Kreis- und Kommunalebene. In jedem Bundesland. Wo ist die "gesamtwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung"?  Dies der etwas verwirrende Begriff in der Landeshaushaltsordnung (LHO) § 7. Her mit den belastbaren Zahlen, mit den als Vergleich zugezogenen Alternativen! Mancher beabsichtigte Struktureingriff erübrigt sich dann schon in der Vorplanungsphase.

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